Verantworlichkeit

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Starsailor

Verantworlichkeit

Beitrag von Starsailor »

Hallo...,ich habe eine Frage. Wer ist Verantwortlich wenn der Hund auf die Strasse rennt,der Hundehalter oder die Grundstücksbesitzer? Wobei nur ein Grundstücksbesitzer auch der Halter ist!?

Diese Zusatzinformation unseres Gastes hab ich mal hier reinkopiert, damit alles zusammen steht (Beata):


In unserem Fall ist es so, dass es ein Mehrfamilienhaus mit Grundstück ist. Aber nur eine Partei ist Hundebesitzer.
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bigfoot
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Beitrag von bigfoot »

Hat der Halter den Hund in die Obhut eines Bekannten gegeben, ist die Verantwortung beim Bekannten, aber die Haftpflicht immer noch beim Halter des Hundes.

Wird hier auch nach Eigentümer und/oder Halter und "Hüter" unterschieden? so wie bei Pferden? müsste im gewerblichen Betreuungsfall ja sein.

Interessanter Aspekt : im Falle eines Schadensfall greift natürlich die Hundehaftpflicht - aber kann es dann auch sein, dass die Hundehaftpflicht dann wieder auf die Privathaftpflicht des "Betreuers" zugeht?

Wobei ich den Grundstücksbesitzer auch ganz aussen vorlassen würde, der kann ja am wenigsten dafür.
[font=Comic Sans MS]Liebe Grüsse
Elke mit
GSS Emma (Elly) vom Seegartenhof, geb. 25.05.2012
GSS Andra vom Espenhau, geb. 27.10.2014

und im Herzen von uns allen
Tara (Appi, 15.03.1991-07.07.2006) und
Zipfel (Appi-Mischling, 17.11.1993 - 18.02.2011)
Grace Queen of Hearts von der Dorfquelle (GSS, 04.10.2005 - 20.08.2013)[/font]
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Beata
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Beitrag von Beata »

habe eine Zusatzinformation, die alleine stand, in den Beitrag unseres Gastes hineinkopiert (siehe oben).
Beata mit Hannemann und Lienchen
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alle medizinischen Tipps von mir bitte immer mit einem TA/HP absprechen
Becks

Beitrag von Becks »

Ihr könnt mich steinigen, aber
es kommt drauf an, was im Vertrag mit der THP vereinbart wurde.
Bei der Agila ist es z. B. so, dass auch eine von mir beauftragte Person (in dem Falle ein Gassigänger, falls ich verhindert bin) mit bei der Agila haftpflichtversichert ist. Dat Dingen hat auch einen speziellen Namen (müsste dazu mal in die Police gucken).

Ich hab meinen Hund ja für ein speziell von mir entwickeltes Szenario versichert.
Man stelle sich vor, ich will mit meinem Hund laufen, er freut sich springt in die Leine und ich kann ichn nicht halten. Wie es der Teufel will, stürze ich noch und just in diesem Moment kommt ein LKW, beladen mit Heizöl, versucht meinem Hund auszuweichen und bügelt in Nachbars Vorgarten.
Dann tritt eine THP in Kraft.

Nun zum Grundstücksbesitzer des Mehrfamilienhauses. Ich nehme mal an, der Hundehalter ist Mieter im Mehrfamilienhaus.
Der Vermieter hat sein Objekt dem Mieter zur Verfügung gestellt, verlangt dafür Mietzins. Was der Mieter für Tiere hält, in dem Falle egal, ob Hund oder Katze, ist nicht relevant. Der Vermieter haftet in keinem Falle, wenn Hund oder Katze auf die Straße rennt, denn es obliegt in der Aufsichtspflicht des Tierhalters zu gewährleisten, dass die Verkehrssicherheit der Öffentlichkeit nicht gefährdet wird.
Der Vermieter ist in keinem Falle dazu verpflichtet, einen Zaun zu errichten, um eine evtl. Ausbruchssicherheit zu gewährleisten. Es sei denn, der Vermieter ist Halter des Tieres und der Mieter beaufsichtigt lediglich das Tier. Ist der Hund evtl. zur Objektsicherung eingesetzt, dann haftet der Vermieter. Aber, um das beurteilen zu können, bedarf es mehr Informationen, denn alles andere würde nur zu Spekulationen führen.

Sei es, wie es will, nach vorliegenden Informationen haftet der Tierhalter für den Schaden, der durch das ausgebrochene Tier entstanden ist. Die Verantwortlichkeit liegt beim Tierhalter.
Zu diesem Zweck werden ja Tierhalter-Haftpflichtversicherungen angeboten.
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Beata
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Beitrag von Beata »

Konnten wir Deine Frage ausreichend und nutzbringend beantworten, lieber Gast?
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bigfoot
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Beitrag von bigfoot »

.... komisch; wenn ich eine Frage stelle, dann interessiere mich auch für die Antworten....
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